Familienversicherung EURESAreisen

Mit der richtigen Versicherung unbesorgt die Kreuzfahrt genießen

Mit der richtigen Reiseversicherung ist die Vorfreude auf den Kreuzfahrturlaub noch größer und auch während der Reise muss man sich keine Gedanken machen, was wäre, wenn doch einmal ein Notfall einträte.

Mit den Jahresversicherungen der HanseMerkur können Sie sich die optimale Urlaubsfreude sichern, denn sie gelten an 365 Tagen im Jahr und auf allen Reisen weltweit – auch dann, wenn der nächste Urlaub keine Kreuzfahrt sein sollte.

Familienversicherungen der HanseMerkur

Die HanseMerkur Versicherung AG definiert eine Familie als eine Gruppe bestehend aus maximal zwei Erwachsenen sowie sieben Kindern bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (21. Geburtstag) mit Wohnsitz in Deutschland. Es ist weder ein gemeinsamer Wohnsitz noch ein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich.
Hinweis

Zwei Erwachsene können unabhängig vom Wohnsitz ebenfalls den Familientarif abschließen – auch ohne Kinder.

Preise

  • Jahresversicherung ohne Selbstbehalt, Familie bis zum 65. Geburtstag, weltweit bis 56 Tage

    Max. Reisepreis pro Reise (bis EUR) Reise-Rücktritt Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie Jahresschutz Gold Jahresschutz Platin
    2.000 € 85 € 95 € 119 € 145 €
    3.000 € 105 € 115 € 149 € 175 €
    4.000 € 135 € 145 € 179 € 205 €
    6.000 € 185 € 195 € 223 € 249 €
    8.000 € 259 € 269 € 283 € 309 €
    10.000 € 329 € 339 € 373 € 399 €
  • Jahresversicherung ohne Selbstbehalt, Familie ab dem 65. Geburtstag, weltweit bis 56 Tage

    Max. Reisepreis pro Reise (bis EUR) Reise-Rücktritt Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie Jahresschutz Gold Jahresschutz Platin
    2.000 € 169 € 185 € 195 € 265 €
    3.000 € 215 € 229 € 255 € 325 €
    4.000 € 255 € 269 € 299 € 369 €
    6.000 € 275 € 315 € 345 € 415 €
    8.000 € 259 € 375 € 405 € 475 €
    10.000 € 399 € 425 € 455 € 525 €

Leistungen

  Reise-Rücktritt Reise-Rücktritt +
Urlaubsgarantie
Jahresschutz
Gold
Jahresschutz
Platin
1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch Versicherung)
3. Reise-Krankenversicherung
4. Notfall-Versicherung
5. Reisegepäck-Versicherung

Leistungsbeschreibungen

Reise-Rücktrittsversicherung

Der Urlaub ist gebucht und die Vorfreude wächst von Tag zu Tag. Doch wegen einer unerwarteten Erkrankung eines Familienmitglieds muss die Reise abgesagt werden – und zu allem Übel fallen nun auch noch Stornokosten an. In solch einem Fall ist es gut, wenn Sie eine Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten übernimmt.

Bei schwerer Unfallverletzung, einer betriebsbedingten Kündigung oder Schaden an Ihrem Eigentum, wie zum Beispiel einem Wasserschaden, hilft die Reise-Rücktrittsversicherung übrigens auch.

Welche Leistungen sind versichert?

  • Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts erfolgt ein Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund sowie gegebenenfalls die Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung.
  • Bei verspätetem Reiseantritt werden die zusätzlichen entstehenden Hinreise-Mehrkosten sowie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erstattet.
  • Bei Umbuchung der Reise werden die Umbuchungskosten übernommen, wenn diese aus versicherten Gründen erfolgte. Umbuchungskosten bis 30 Euro bei Umbuchungen bis 42 Tage vor Reiseantritt werden erstattet, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Unerwartete schwere Krankheit, schwere Unfallverletzung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende /-empfang
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung, Eintreffen einer gerichtlichen Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung
  • Verkehrsmittelverspätung (z.B. ICE um mindestens zwei Stunden)
  • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt bei Jahresversicherungen bei allen versicherten Ereignissen.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Sie sind im Urlaub angekommen und konnten die ersten Tage bereits erholen. Doch dann passiert es: Ein Familienmitglied hat einen Unfall und der Urlaub kann nicht fortgesetzt werden. Erleichtert stellen Sie fest, dass Sie eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen haben, denn von ihr bekommen alle Mitglieder der Familie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen zurückerstattet.

Zusätzlich werden auch alle Rückreisekosten erstattet und das nicht nur bei einer Unfallverletzung, sondern auch bei unerwartet schwerer Erkrankung beziehungswiese Schaden an Ihrem persönlichen Eigentum.

Welche Leistungen sind versichert?

  • Bei Reiseabbruch erstattet die HanseMerkur Versicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten 8 Tage abgebrochen wird. Wird die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte oder ab dem 9. Tag abgebrochen, werden die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erstattet. Die nachweislich entstandenen Rückreisekosten und die dadurch entstandenen Mehrkosten werden ebenfalls erstattet.
  • Muss die Reise unterbrochen werden, werden die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie die Nachreisekosten, die bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt entstehen können, erstattet.
  • Können Sie die Rückreise wegen Transportunfähigkeit oder Elementarereignissen nicht rechtzeitig antreten, werden die Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt sowie die zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch verursachten Kosten erstattet.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Unerwartete schwere Krankheit, schwere Unfallverletzung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende /-empfang
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung, eintreffen einer gerichtlichen Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Verkehrsmittelverspätung (z.B. ICE um mindestens zwei Stunden)
  • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt bei Jahresversicherungen bei allen versicherten Ereignissen.

Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)

Es gibt viele potenzielle Gründe und Ursachen für eine Erkrankung während des Urlaubs: Andere Klimabedingungen, fremde Länder und ungewohntes Essen sind nur einige Beispiele. Fest steht, dass eine medizinische Behandlung im Ausland und auf Kreuzfahrtschiffen teuer werden kann. Ein Rücktransport von Spanien nach Deutschland kostet beispielsweise 25.000 Euro, ein Tag im Krankenhaus kann mit circa 1.000 Euro zu Buche schlagen.

Um am Ende nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, sorgen Sie am besten schon im Vorfeld für einen optimalen Krankenversicherungsschutz, der die ganze Familie absichert!

Heilbehandlungskosten

  • Ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen
  • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, einschließlich Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und provisorische Zahnersatzleistung
  • Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  • Verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalation und Krankengymnastik
  • Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
  • Notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland

Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten

  • Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
  • Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
  • Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  • Überführungs- oder Bestattungskosten

Betreuungsleistungen

  • Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
  • Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,– EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
  • Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR
    • wahlweise Krankenhaustagegeld
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • kein Selbstbehalt

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt bei Jahresversicherungen bei allen versicherten Ereignissen.

Notfall-Versicherung

Die Notfall-Versicherung greift dann, wenn Sie während der Reise in Not geraten. Haben Sie beispielsweise keinen Krankenversicherungsschutz, wird der Transport in ein Krankenhaus durch die Notfall-Versicherung organisiert.

Bei Verlust von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln hilft die Versicherung beim Sperren der Kreditkarte. 24 Stunden am Stag und 7 Tage die Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, ist die weltweite Hotline erreichbar.

Bei Krankheit/Unfall Tod innerhalb Deutschlands

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro
  • Krankentransport in Deutschland bis 2.500 Euro
  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen oder Bestattung im Aufenthaltsort

Bei Strafverfolgung: Hilfe und Darlehensgewährung

  • Bei der Haft und Haftandrohung bis 3.000 Euro
  • Für Strafkaution bis 15.000 Euro

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei Sperrung von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
  • Darlehen bei Verlust von Reisezahlungsmitteln bis 500 Euro

Schutzengel für Ihr Zuhause

Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort (ab 2.500 Euro):

  • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
  • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500 Euro

Schutzengel für Ihr Fahrzeug

Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500 Euro) am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z.B. Flughafen): Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500 Euro

Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75 Euro
  • Organisation und Kostenübernahme bei Diebstahl des Fahrrads bis 250 Euro

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt bei Jahresversicherungen bei allen versicherten Ereignissen.

Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung greift bei unterschiedlichen Situationen, wie zum Beispiel dann, wenn Ihr Gepäck gestohlen oder es bei einem Verkehrsunfall oder einer Überschwemmung beschädigt wird. Kommt Ihr Gepäck nicht gleichzeitig mit Ihrem Flugzeug an, nennt man dies Lieferfristenüberschreitung. In diesem Fall erstattet die HanseMerkur notwendige Einkäufe bis maximal 500 Euro, die der Versicherung jedoch nachgewiesen werden müssen.

Versicherungssumme

  • für Einzelpersonen 2.000 Euro
  • für Familien 4.000 Euro

Versicherte Leistungen

  • Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden.
  • Ersetzt die Kosten bis 500 Euro der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Versicherte Gründe

  • Strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
  • Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
  • Schäden bei Verkehrsunfällen
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse

Kein Selbstbehalt

Wichtige Informationen von A bis Z

Abschlussfrist

Die Reise-Rücktrittsversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.

Familiendefinition

Der Familientarif greift bei maximal zwei Erwachsenen und bis zu 7 Kindern bis zu deren 21. Geburtstag. Wichtig: Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Zwei Erwachsene ohne Kinder können ebenfalls den Familientarif wählen.

Notruf-Service

Der 24-Stunden Reise-Notruf-Service steht Ihnen täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, weltweit zur Verfügung. Telefonnummer: +49 40 5555-7877

Reisantritt

Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z.B.:

  • der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind
  • das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise)
  • die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils
  • das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung
  • das Einsteigen in den Bus bei einer Busanreise
  • das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise

Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtpreis gehören (z.B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung. Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherungen beginnen mit Antritt der versicherten Reise und enden zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

Reisedauer

Hin- und Rückreisetage zählen als voller Urlaubstag. Bei einer Reise vom 06. bis 11. (5 Nächte/6 Tage) müssen demnach 6 Tage versichert werden. Die maximale versicherte Reisedauer beträgt 56 Tage.

Schutzengel

Der Schutzengel auf Reisen in der Notfall-Versicherung.

Für zu Hause:

Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500 Euro) am Eigentum am Heimatort infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter:

  • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
  • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500 Euro.

Für Ihr Fahrzeug:

Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500 Euro) am privat genutzten PKW, der während der Reise am Wohnort zurück bleibt beziehungsweise am Abreisetag in einem Parkhaus für die Dauer der Reise geparkt wird, zahlt die HanseMerkur Versicherung den von der Kfz-Vollkasko- oder Kfz-Teilkaskoversicherung berechneten Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 500 Euro.

Selbstbehalte

Kein Selbstbehalt bei Jahresversicherungen.

Versicherungsbedingungen

Ausführliche Versicherungsbedingungen der Jahresversicherungen finden sich auf der Webseite der HanseMerkur.

Versicherungslaufzeit

Die Jahresversicherung ist ein Jahr lang ab dem Abschlussdatum gültig und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Zeitwert

In der Reisegepäck-Versicherung wird beim Kauf neuer Sachen nur der entsprechende Zeitwert erstattet.

Tipp

Bei Fragen zu den Familien-Jahresversicherungen der HanseMerkur helfen Ihnen die Reiseberater von EURESAreisen gerne weiter.
Sie erreichen diese täglich unter 06581 999 66 95.

Sie haben Themenideen, Fragen oder
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Gerne bereiten wir ein Thema auf oder senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular.

Selbstverständlich erreichen Sie die Kreuzfahrt-Experten von EURESAreisen auch täglich unter:

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