Schule schwänzen für den Familienurlaub: Darf man das?
Während der letzten Tage vor den Ferien passiert nichts Wichtiges mehr in der Schule. Die Luft ist raus und die Klassenlehrer gehen mit den Kids nur noch Eis essen – so könnten viele Eltern denken. Da die Kosten für einen Familienurlaub vor den Ferien um einiges niedriger sind, lassen viele Eltern ihren Nachwuchs vorzeitig vom Unterricht fernbleiben. Doch ist das überhaupt erlaubt?
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Antrag auf Sonderurlaub
In Ausnahmefällen genehmigen viele deutsche Schulen Sonderurlaub. Zu dieser Regelung zählen zum Beispiel Hochzeiten, Todesfälle, sportliche Wettkämpfe und Turniere. Für Urlaube hingegen besteht im Normalfall kein Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Die Entscheidung hängt dabei allein von der Handhabe der Schule ab. Während manche Einrichtungen dem kostengünstigeren Familienurlaub nicht im Wege stehen wollen, zeigen sich andere besonders streng, um auch die letzten Schultage produktiv für den Unterrichtsstoff nutzen zu können.
Um zu vermeiden, dass Ihr Beurlaubungsantrag abgelehnt wird, obwohl die Reise bereits gebucht ist, sollten Sie sich stattdessen frühzeitig an die Schule wenden. Handelt es sich nur um einen Zeitraum von ein bis drei Tagen, reicht meist schon eine Anfrage an die Klassenleitung. Diese kann am besten einschätzen, welchen Lernstoff das Kind während der Fehltage verpasst und ob es diesen problemlos nacharbeiten kann.
Wer schwänzt, wird verwarnt
Um auf Nummer sicher zu gehen und den bevorstehenden Urlaub nicht zu gefährden, lassen einige Eltern ihre Kinder einfach blaumachen. Der Aussage des Onlineportals schulferien.eu zufolge, registrieren die Schulbehörden an Tagen vor und nach den Ferien nicht selten eine glatte Verdopplung der Krankmeldungen. Wer zuvor einen Sonderurlaub beantragt hat, der abgelehnt wurde, macht sich natürlich besonders verdächtig. Die Schulleitung ist dazu berechtigt, jederzeit ein ärztliches Attest zu verlangen. Kann dieses nicht vorgelegt werden, droht eine Verwarnung oder ein Eintrag ins Zeugnis.
Zudem kann die Lehranstalt sogar das Schulordnungsamt oder die Polizei einschalten. In diesem Fall kann es richtig teuer werden, denn vorsätzlich gegen die Schulpflicht zu verstoßen, stellt rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bestraft werden. Aber keine Panik: Damit ein rechtliches Verfahren eingeleitet wird, muss in der Regel mehr vorgefallen sein als ein einmaliges Blaumachen.
Wie hoch das Bußgeld für einen „zusätzlichen Ferientag“ ausfällt, hängt vom zuständigen Bundesland beziehungsweise dem jeweiligen Schulamt ab. Manche Länder vergeben keine Geldstrafen für Schulschwänzer, andere fordern zwischen 50 und 300 Euro pro Tag und Kind. So werden zum Beispiel in Berlin bis zu 2.500 Euro Strafe für den vorgezogenen Urlaub verhängt.
Kontrolle am Flughafen
Gegen Ende des Schuljahres schaut die Bundespolizei an so manch einem Flughafen ganz genau hin: Werden dort Kinder im schulpflichtigen Alter am Check-in gesehen, kann dies für die Familie teuer ausgehen. In den vergangenen Jahren (vor der Corona-Pandemie) gab es laut n-tv.de an einigen Flughäfen zum Ferienbeginn regelrechte Razzien. Dort heißt es auch: „Kann die Familie dann keine Befreiung von der Schule vorlegen, darf sie zwar fliegen, nach dem Urlaub gibt es aber Post vom Schulamt.“
Lohnt sich also das Blaumachen?
Nicht wirklich. Das Risiko, dabei erwischt zu werden, ist relativ groß und kann für Ärger mit der Schulleitung, dem Schulordnungsamt und sogar der Polizei sorgen. Wird dafür ein Bußgeld fällig, hat sich der günstigere Urlaub auch finanziell nicht mehr gelohnt.
Wir empfehlen: Wenn Sie nur ein bis drei Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub starten wollen, sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenleitung Ihres Kindes.
Titelbild: © AIDA Cruises