Sie sind stolze Mutter beziehungsweise Vater eines Babys und fragen sich, ob der nächste Familienurlaub eine Kreuzfahrt werden soll? Dann sind Sie hier genau richtig! Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Sie zur Reiseplanung benötigen. Erfahren Sie zum Beispiel, wie alt Ihr Kind sein muss, um an Bord zu gehen und was Sie unbedingt einpacken sollten. Viel Spaß beim Lesen und viel Freude im Urlaub!
Was es vor dem Start einer Schiffsreise mit Kind zu beachten und zu planen gilt, erläutert EURESAreisen Mitarbeiterin Katharina im folgenden Video. Ein paar Tipps wie Sie das Portal der Reederei optimal nutzen können, um Ihre Kreuzfahrt mit Kind so stressfrei wie möglich zu gestalten.
Bei AIDA und TUI Cruises ist die Schiffsreise für Kleinkinder unter zwei Jahren in der Kabine der Eltern kostenlos. Für Kleinkinder, die älter als zwei Jahre sind, gibt es zudem verlockende Ermäßigungen und Kinderfestpreise. Bezüglich der An- und Abreise gilt: Beim AIDA Rail&Cruise beziehungsweise Rail&Fly Ticket reisen Babys in Begleitung der Eltern oder Großeltern kostenlos mit. GUT ZU WISSEN: Es gab eine Änderung in Sachen Flugpreise für Kleinkinder unter 2 Jahren. Über AIDA gebuchte Flüge sind für Kinder unter zwei Jahren nicht kostenfrei. Für Kleinkinder unter 2 Jahren beträgt die Gebühr 35 Euro pro Strecke. Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck (auf Anfrage zum günstigen Kinderflugpreis möglich). Bei TUI Cruises sieht es so aus: Für Babys und Kleinkinder gelten für Buchungen ab dem 08.12.2022 für Abfahrten ab dem 01.05.2023 folgende Baby Flugpreise:
In vielen Ländern kann es zu Einschränkungen für Minderjährige kommen, die lediglich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten diese unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des beziehungsweise der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten dabeihaben. Sie sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und vom zuständigen Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein. Wichtig für Reisen in die USA: Um mit einer Reisegenehmigung mittels ESTA einreisen zu dürfen, benötigen auch Kleinkinder einen gültigen, bordeauxroten und maschinenlesbaren Reisepass(e-Reisepass). Kinderausweise,Kinderreisepässe sowie Einträge im Pass der Eltern reichen nicht aus! Es gibt NEWS zum Thema Kinderreisepass. Folgendes sollten Sie beachten (*Stand Januar 2024): Kinderreisepässe für unter Zwölfjährige waren praktisch: schnell ausgestellt und günstiger. Doch sie haben bei der Einreise in manche Länder erhebliche Nachteile. Ab 2024 werden sie daher nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern auf Reisen gehen wollen, benötigen für die kleinen Passagiere daher über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Daher gilt dieser unteranderem auch nicht als so sicher wie der Reisepass mit Chip. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. (Quelle BMI) Vor der Reise sollten Sie sich in jedem Fall beim Auswärtigen Amt über die Regelungen in den einzelnen Zielländern informieren.
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