Jugendschutz: Das dürfen Teenager auf Kreuzfahrtschiffen

Je älter die Kinder werden, desto selbstständiger möchten sie sich bewegen, auch und gerade im Urlaub – schließlich lernen Jugendliche dort viele neue Leute kennen und müssen morgens nicht früh aufstehen, um in die Schule zu fahren. Viele Eltern erleben die abendlichen Ausflüge mit gemischten Gefühlen und sorgen sich, ob ihr Sohn oder ihre Tochter wohlbehalten und nüchtern zurückkehrt. Bei Schiffsreisen kann hier in doppelter Hinsicht Entwarnung gegeben werden: Die Teenager können nicht unbemerkt das Schiff verlassen und verloren gehen. Außerdem achten die Reedereien sehr auf den Jugendschutz.
Inhaltsverzeichnis
Welche Jugendschutzregelungen gelten an Bord und an Land?
Liegt das Schiff im Hafen oder bewegt sich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes. Auf hoher See hingegen kommen die Bestimmungen der Reederei zur Anwendung.
Auch wenn die Mitarbeiter der Reedereien auf die Einhaltung der jeweils gültigen Jugendschutzregelungen achten, gilt grundsätzlich: Als Eltern haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Es ist ratsam, Ihr Kind vor der Reise über die folgenden Punkte zu informieren.
AIDA Cruises: Jugendschutz nach deutschem Standard
Laut AIDA Elternbroschüre gilt an Bord der Kussmundschiffe das deutsche Jugendschutzgesetz, wobei die Crew das Alter der Jugendlichen über eine Codierung auf der Bordkarte nachvollziehen kann.
Die AIDA Regelungen im Überblick:
- Glücksspiel und Auktionen: Beim Glücksspiel versteht AIDA keinen Spaß: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen – weder als Spieler noch als Zuschauer – ins Casino. Am Bingo und den Kunstauktionen dürfen Gäste ebenfalls erst ab 18 Jahren aktiv teilnehmen.
- Alkoholkonsum: An Kinder unter 18 Jahren schenken die Crewmitglieder der Reederei generell keinen Alkohol aus. Der Konsum von Bier, Wein und Sekt sowie daraus gemixter Getränke ist nicht gestattet. In US-Häfen (auch in Hoheitsgebieten wie z.B. Puerto Rico) schenkt die Reederei Alkohol an Bord nur an Gäste ab 21 Jahren aus. AIDA übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine andere erwachsene Person Alkohol für Ihr Kind kauft, sofern dies für das Personal nicht erkennbar ist.
- Rauchverbot: Für Gäste unter 18 Jahren gilt bei AIDA ein generelles Rauchverbot an Bord. Minderjährigen werden auch keine Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse verkauft.
- Bars und Diskotheken: Nach dem Jugendschutzgesetz gelten die Bars an Bord als Gaststätten, so dass sich Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dort in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten dürfen. Für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren verschiebt sich die „Sperrstunde“ auf die Zeit zwischen 24 und 05 Uhr. Wenn die Anytime Bar beziehungsweise das D6 als Diskothek geöffnet hat, ist der Aufenthalt unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Jugendliche bis 16 Jahre nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten
- Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahre ohne Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten bis 24 Uhr
- Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gemeinsam mit Eltern oder Erziehungsbeauftragtem ohne Zeitlimit
Für den Aufenthalt in den Nachtclubs Nightfly (AIDAprima & AIDAperla) und The Cube (AIDAnova & AIDAcosma) gelten folgende Bestimmungen: Ab 23:00 Uhr ist der Zutritt ausschließlich Gästen ab 18 Jahren gestattet. The Cube auf AIDAcosma und AIDAnova bleibt ausschließlich erwachsenen Gästen vorbehalten.
Die Crew führt stichprobenartige Alterskontrollen durch, um die Einhaltung der genannten Regelungen zu kontrollieren.
Sie können die Aufsichtspflicht übertragen und für den Discobesuch eine Begleitperson für Ihr Kind bestimmen. Diese Person muss volljährig und in Ihren Augen zuverlässig sein sowie in der Diskothek jederzeit auf Ihr Kind achten. Das setzt voraus, dass die Aufsichtsperson nüchtern sein sollte. Um die Aufsichtspflicht zu übertragen, müssen Sie das entsprechende AIDA Formular (das Sie bei den Teens Gastgebern und im Teens Infoordner an der Rezeption finden) ausfüllen und es unterschrieben an der Rezeption abgeben. Dort erhalten Sie eine gestempelte Kopie, die Ihr Sohn beziehungsweise Ihre Tochter beim Discobesuch dabeihaben muss.


Bilder: © EURESAreisen
Deutsches Jugendschutzgesetz an Bord der Mein Schiff Flotte
Auch an Bord der Wohlfühlschiffe von TUI Cruises gelten die Vorschriften des deutschen Jugendschutzgesetzes für den Konsum von Tabak und Alkohol durch Kinder und Jugendliche, wie es in den Familieninformationen der Reederei heißt. Wie bei AIDA gilt: Anhand der Bordkarte kann die Crew nachvollziehen, wie alt Gäste sind: Bei Kindern bis 3 Jahre ist ein „I“ (für „Infant“, also „Säugling“) auf der Karte, bei Kindern zwischen 4 und 15 Jahren ein „C“ (für „Child“, auf Deutsch „Kind“) und bei Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren ein „T“ (für „Teenager“, übersetzt „Jugendlicher“). Ab 18 Jahren ist kein Vermerk auf der Karte.
Die Mein Schiff Regelungen im Überblick:
- Glücksspiel: Zum Casino haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Um Bingo spielen zu können, muss der Spieler mindestens 18 Jahre alt sein. Unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Alkoholkonsum: Gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz erhalten Kinder unter 16 Jahren keinen Alkohol an den Bars an Bord. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein und Sekt sowie daraus gemixte Getränke konsumieren. Der Erwerb von alkoholischen Getränken ist in amerikanischen Hoheitsgewässern sowie in Häfen Gästen ab 21 Jahren vorbehalten.
- Rauchverbot: Für minderjährige Urlauber gilt ein Rauchverbot an Bord. Ihnen ist es zudem nicht gestattet, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse zu kaufen.
- Diskotheken: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen die Diskothek (je nach Schiff Abtanz Bar, Himmel & Meer Lounge oder D4 – Club & Lounge) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr gestattet. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gibt es keine zeitliche Begrenzung des Zutritts. An der Rezeption erhalten Sie ein entsprechendes Formular (Erziehungsbeauftragung).


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